
OLG Karlsruhe bestätigt: Händler dürfen Sofortüberweisung als einzige kostenlose Zahlungsmethode anbieten
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Lieber Geschäftspartner,
wir von der Klarna Group wollen Ihren Kunden das bestmögliche Einkaufserlebnis bieten, indem wir einfache und sichere Zahlungsmethoden anbieten – einfach smoooth.
Daher freuen wir uns, Sie über ein aktuelles Gerichtsurteil informieren zu dürfen, das eine größere Rechtssicherheit für Händler schafft: Händler dürfen Sofortüberweisung als einzige
kostenlose Zahlungsmethode anbieten. Nachfolgend finden Sie einige Hintergrundinformationen zu dem Gerichtsverfahren.
Für Fragen zur Nutzung von Sofortüberweisung in Ihrem Checkout oder zum Gerichtsurteil können Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Rober Bueninck
Geschäftsführer
Klarna Group DACH
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Sofortüberweisung darf als einziges
Zahlungsinstrument ohne Zusatzkosten angeboten werden
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Sofortüberweisung darf als einzige Zahlungsmethode ohne Zusatzkosten angeboten werden. Das ist das Ergebnis des Vergleichs zwischen dem Bundesverband der
Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) und der tripado GmbH, einem Online-Reiseunternehmen. Beide Parteien verhandelten ihren Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 4.
Juli 2018.
Das OLG Karlsruhe hebt mit seinem Urteil den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli 2017 auf (KZR 39/16). Darin wurde ein Rechtsstreit zwischen dem VZBV und der Deutschen-Bahn-Tochter DB
Vertrieb beigelegt. Online-Händler dürfen somit Sofortüberweisung wieder als alleiniges, unentgeltliches Zahlungsmittel einsetzen. Bitte beachten Sie, dass nach den im Januar in Kraft
getretenen gesetzlichen Regelungen gegebenenfalls auch noch weitere Zahlungsmittel kostenfrei angeboten werden müssen.
Das Urteil stärkt die Marktposition von Sofortüberweisung als sichere Bezahlmethode und sorgt für eine höhere Rechtssicherheit auf Seiten der Online-Händler, die Sofortüberweisung als Zahlungsmittel
ohne Zusatzkosten anzubieten.
Als Händler profitieren Sie mit Sofortüberweisung von …
- … einem einfachen, bequemen sowie sicheren Bezahlerlebnis für Ihre Kunden,
- … der Zusammenarbeit mit dem deutschen Marktführer im Bereich Direktüberweisungen,
- … einem vom TÜV Saarland zertifiziertem Zahhlungssystem mit geprüftem Datenschutz.
Fragen & Antworten:
- Welche Folgen hat das Gerichtsurteil des OLG Karlsruhe für mich als Händler?
Für Sie als Online-Händler schafft das Gerichtsurteil eine höhere Rechtssicherheit. Sie dürfen Sofortüberweisung als einzige Zahlungsmethode ohne Zusatzkosten anbieten.
- Wieso hat das BGH ursprünglich entschieden, Zahlungsauslösedienste als alleiniges kostenloses Bezahlverfahren zu verbieten?
Laut den früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken durften Konsumenten sensible Kontoinformationen wie PIN und TAN nicht an Dritte weitergeben. Zahlungsauslösedienste wie
Sofortüberweisung sollten als einzige kostenlose Bezahlmöglichkeit, den Verbraucher nicht dazu zwingen. Somit mussten alternative kostenlose Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden.
- Wie lang wird das Urteil des OLG Karlsruhe voraussichtlich gültig sein?
Da der VZBV und die tripado GmbH sich einvernehmlich auf eine Beilegung des Rechtsstreits geeinigt haben, wird keine Revision erwartet. Mit dem neuen Gesetz vom 13. Januar 2018 (§ 270a BGB) wurde
außerdem ein klarer rechtlicher Rahmen über Zusatzkosten bei Online-Bezahlverfahren geschaffen
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